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   KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94   

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KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94 (https://dejure.org/1994,3306)
KG, Entscheidung vom 29.11.1994 - 1 W 2837/94 (https://dejure.org/1994,3306)
KG, Entscheidung vom 29. November 1994 - 1 W 2837/94 (https://dejure.org/1994,3306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Verwandschaft im Erbscheinsverfahren hinsichtlich der Erteilung eines Erbscheins; Feststellung und Beweis eines verwandtschaftlichen Verhältnisses durch eidesstattliche Versicherungen von Beweispersonen; Abstammungsverhältnis als gesetzlicher Erbe der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2356; FGG § 20 Abs. 1
    Anforderungen an Nachweise im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 120
  • FamRZ 1995, 837
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1987 - 3 W 28/87

    Voraussetzungen für die Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Einziehung

    Auszug aus KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94
    Es ist mit Recht anerkannt, daß insoweit regelmäßig strenge Anforderungen an die Beweisführung durch andere Beweismittel,wie etwa Zeugenaussagen, zu stellen sind, wenn es um den Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines nicht vorlegbaren Testaments geht (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1986, 1044; OLG Zweibrücken Rpfleger 1987, 373).
  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 8/62
    Auszug aus KG, 29.11.1994 - 1 W 2837/94
    In diesem Fall soll vermieden werden, daß eine Beschwerde deshalb mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig verworfen wird, weil der mit dem Rechtsmittel zur sachlichen Überprüfung gestellte Anspruch nicht bestehe (vgl. BGH MDR 1963, 39).
  • OLG Hamm, 02.11.2012 - 15 W 404/11

    Anforderungen an den Nachweis der gesetzlichen Erbfolge im Erbscheinsverfahren

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Nachweis mit anderen Beweismitteln nur als geführt angesehen werden kann, wenn diese Beweismittel ähnliche klare und hinreichend verlässliche Folgerungen ermöglichen wie öffentliche Urkunden und insoweit ähnliche strenge Anforderungen zu stellen sind wie an den Nachweis der Errichtung und des Inhalts eines unauffindbaren Testaments (KG FGPrax 1995, 120 = FamRZ 1995, 837; Senat Beschl. v. 05.06.2003 - 15 W 149/03 -).
  • KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11

    Gegenständlich beschränkter Erbschein für den beweglichen Nachlass in

    Nach § 2356 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist der Nachweis der Testamentserrichtung nicht zwingend auf die Vorlage öffentlicher Urkunden beschränkt, sondern es können auch andere Beweismittel einschließlich eidesstattliche Versicherungen von Beweispersonen ausreichend sein, wenn Urkunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu beschaffen sind (vergleiche Senat, Beschluss vom 29.11.1994, 1 W 2837/94, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.03.2015 - 10 W 151/14

    Anforderungen an den Nachweis der für die Erbfolge maßgebenden

    Insofern entspricht es gefestigter Rechtsprechung - auch des erkennenden Beschwerdegerichtes - dass die "anderen Beweismittel" i.S.v. § 2356 I 2 BGB ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen müssen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen der Beweisführung über § 2356 I 2 BGB regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FamRZ 2013, 2013 f. - Juris-Rz. 12; FamRZ 2010, 930, Juris-Rz. 19; OLG Hamm, Zerb 2013, 68 ff. - Juris-Rz. 11; KG Berlin, FamRZ 1995, 837 f. - Juris-Rz. 5 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, BGB, 6.Aufl., § 2356 BGB, Rz. 43).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Für diesen Verfahrensgegenstand besteht daher keine Beschwerdeberechtigung (§ 20 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLG 1956, 377/379; KG JR 1953, 422/423; FGPrax 2001, 24/25; FamRZ 1995, 837/838 f.).
  • OLG Schleswig, 15.02.2013 - 3 Wx 113/12

    Nachweis der Erbenstellung im Erbscheinsverfahren bei Schwierigkeit der

    Diese "anderen Beweismittel" im Sinne der genannten Norm müssen aber ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senat, FamRZ 2011, 1334 ff bei [...] Rn. 26 und FamRZ 2010, 930 ff bei [...] Rn. 19 jeweils m.w.N.; KG FamRZ 1995, 837 ff bei [...] Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei [...] Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei [...] Tz. 25; Lange, a.a.O.).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    b) Grundsätzlich muss das Recht, das bei Unrichtigkeit der getroffenen Verfügung beeinträchtigt wäre, dem Beschwerdeführer tatsächlich zustehen (KG aaO; FamRZ 1995, 837/ä38; Keidel/ Kahl Rn. 13, 17; Jansen Rn. 7 jeweils zu § 20).

    Für die Beschwerdeberechtigung reicht also grundsätzlich die bloße Rechtsbehauptung nicht aus (KG FamRZ 1995, 837/838).

    Sofern dagegen keine Überschneidung der Sachprüfung mit der Prüfung der Rechtsbeeinträchtigung nach § 20 Abs. 1 FGG eintritt, ist diese, also vor allem das Bestehen des subjektiven Rechts, das durch die Verfügung beeinträchtigt sein soll, für die Bejahung der Beschwerdebefugnis zu prüfen und festzustellen (KG FGPrax 2001, 24/25; FamRZ 1995, 837/838 f.).

  • OLG Frankfurt, 20.03.1998 - 20 W 489/95

    Entwurf eines Berliner Testaments; Umdeutung des Willens des Erblassers;

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  • OLG Schleswig, 22.11.2010 - 3 Wx 76/10

    Anforderungen an den Nachweis der Erbberechtigung im Erbscheinsverfahren

    Allerdings muss das andere Beweismittel im Sinne der genannten Norm auch ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen, wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (Senatsbeschluss vom 30.9.2009, 3 Wx 74/08, SchlHA 2010, 86 ff = FamRZ 2010, 930ff = FGPrax 2010, 40 f; KG FamRZ 1995, 837 ff bei juris Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei juris Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei juris Tz. 25; Palandt/Edenhofer, BGB , 69. A. 2010, § 2356 Rn. 10; Staudinger/Schilken, BGB , Neubearb.
  • OLG Schleswig, 30.09.2009 - 3 Wx 74/08

    Nachweis des Erbrechts bei fehlenden öffentlichen Urkunden

    Allerdings muss das andere Beweismittel im Sinne der genannten Norm auch ähnlich klare und hinreichend verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen, wie eine öffentliche Urkunde, so dass an die Anforderungen für die Beweisführung auch bei Heranziehung von § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB regelmäßig strenge Maßstäbe anzulegen sind (KG FamRZ 1995, 837 ff bei juris Tz. 5; OLG München NJW-RR 2006, 226 f bei juris Tz. 13; LG Rostock, FamRZ 2004, 1518 ff bei juris Tz. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 68. A. 2009, § 2356 Rn. 10; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb.
  • KG, 19.05.1998 - 1 W 5678/97

    Erforderliches Quorum zur Einberufung einer Vertreterversammlung einer

    Lediglich in dem Fall, daß die Tatsachen, die das rechtliche Betroffensein ergeben, mit denen zusammenfallen, aus denen sich die Begründetheit des Rechtsmittels ergibt, bedürfen diese nicht des Nachweises ( Senat , FamRZ 1995, 837, 838; Keidel/Kahl , FGG, 13. Aufl., 1992, § 20 Rdnr. 18 m. w. Nachw.).
  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

  • KG, 04.01.2011 - 1 W 471/10

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Beschwerdebefugnis des

  • OLG Frankfurt, 10.06.1996 - 20 W 142/96

    Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins; Formgerechte eidesstattliche

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 21/00

    Rechtsmittelbefugnis des Testamentsvollstreckers

  • OLG Frankfurt, 19.10.2021 - 20 W 221/18

    Formulierung im Falle unseres gemeinsamen Ablebens in Ehegattentestamt

  • LG Rostock, 04.11.2003 - 2 T 230/02

    Ausstellung eines Erbscheins

  • OLG Brandenburg, 05.07.2011 - 9 UF 112/11
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